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Verhinderungspflege § 39 SGB XI

Wenn Sie als Angehörige oder sonstige Bezugspersonen einen Menschen pflegen und eine Auszeit wünschen, können sie Ersatzpflege (Verhinderungspflege) bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Verhinderungsgründe können eigene Termine, Erholungsurlaub, und anderes sein. Es kann stunden- tage- oder wochenweise abgerechnet werden. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Unsere Einzugsgebiete:

  • Reilingen

  • Neulußheim

  • Altlußheim

  • Hockenheim

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